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betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge ist als zweite Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) ein zunehmend bedeutender Bestandteil unseres Alterssicherungssystems. Viele Arbeitnehmer haben inzwischen eine betriebliche Altersversorgung entweder durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und/oder durch eine Entgeltumwandlung.

Der Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt insbesondere bei den Betriebsrenten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW), Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK). Bei dieser Betriebsrente muss der Arbeitnehmer mit Ausnahme der VBL keinen eigenen Beitrag entrichten. Die Umlage wird vom Arbeitgeber übernommen.

Ich helfe Ihnen beim Rentenantrag und überprüfe die Richtigkeit des Rentenbescheides.

Ich vertrete Sie gegenüber Ihrer Zusatzversorgungskasse bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Ich entwickle mit Ihnen ein Gesamtversorgungskonzept unter Einbeziehung der Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vom berufsständischen Versorgungswerk.

Die Zusatzversorgungskassen bieten auch verschiedene freiwillige Versicherungen an, die für die Riester-Rente und die Entgeltumwandlung genutzt werden können.
Ich helfe Ihnen bei der Entscheidungsfindung für eine zusätzliche private Altersvorsorge.